Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur zeitweiligen Unterbringung und Betreuung von Hunden in der Hundepension Trumlinghof.

  1. Bei Buchung entsteht ein Vertrag zwischen dem Hundebesitzer und der Betreiberin (Buchner Kerstin) für die zeitweilige Betreuung von Hunden in der Hundepension Trumlinghof.
  2. Bei Buchung sind 50% Anzahlung zu leisten. Eine Stornierung ist bis 21 Tage vor Betreuungsbeginn kostenlos.
    Ab 21 Tage vor Betreuungsbeginn beträgt die Stornogebühr 25% des vereinbarten Betrages/Zeitraums.
    Ab 7 Tage vor Betreuungsbeginn beträgt die Stornogebühr 50%.
    Ab dem 1. Tag der Betreuung werden 100% verrechnet!
  3. Es werden nur geimpfte Hunde aufgenommen. Des Weiteren müssen Tiere gechipt und frei von ansteckenden Krankheiten – wie auch frei von Milben, Flöhen, Läusen o.ä sein.
    Offensichtlich kranke Hunde und läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden.
  4. Der Hundebesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund eine gültige Impfung hat und krankheitsfrei ist. (Bitte aktuellen Impfpass mitbringen).
    Der Hundebesitzer willigt ein, den Impfpass für die Dauer des Aufenthalts bei der Betreiberin zu hinterlegen.
    Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Hundes erklärt sich der Kunde einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von einem Tierarzt unserer Wahl übernommen wird. Auf ausdrücklichen Wunsch, kann auch der behandelnde Tierarzt aufgesucht werden, sofern dieser sich im Bezirk Zell am See befindet.
    Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.
    Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Kunde ebenso die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung
    angesteckter Hunde.
    Für das Verabreichen von Medikamenten oder Leistung wie etwa das Wechseln von Verbänden etc. werden keine Mehrkosten berechnet.
    Für Fahrten zum Tierarzt berechnen wir eine pauschale Aufwandsentschädigung (siehe Preisliste).
  5. Die Betreiberin setzt bei allen Tieren das Bestehen einer Tierhaltehaftpflichtversicherung voraus. Für Schäden, die durch das Tier verursacht werden, haftet der Kunde bzw. dessen Versicherung.
    Schadenersatzansprüche des Kunden werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Betreuerin beruhen.
    Für Ableben, Entlaufen oder „Beschädigung“ eines Tieres kann keine Haftung übernommen werden, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit der Hundebetreuung vorliegt.
    Der Hundebesitzer haftet für alle Schäden, die der Hund in den Räumlichkeiten, in Fahrzeugen oder im Auslauf der Betreiberin (Hundepension Trumlinghof) verursacht.
    Das gilt auch für grobe Verunreinigungen durch den Hund.
    Die Betreiberin kann dem Hundebesitzer die Beseitigung der Schäden oder der groben Verunreinigungen in Rechnung stellen.
  6. Es gelten immer die aktuell auf der Homepage angegebenen Preise.
    Der ausstehende Rechnungsbetrag ist bei Übernachtungshunden bei Antritt der Betreuung im Vorhinein zu bezahlen.
    Bei Tagesbetreuung wird der vereinbarte Betrag bei Abholung des Hundes fällig.
    Die Tagespreise gelten ab dem ersten Tag des vereinbarten Betreuungszeitraums.
    Wird ein Hund am letzten Tag vor 12 Uhr abgeholt, wird der halbe Tagespreis verrechnet. Ab 12 Uhr verrechnen wir für den Abholtag den vollen Tagespreis.
  7. Für den Fall, dass der Hund nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen, gerechnet vom Ablauf der im Vertrag vereinbarten Betreuungszeit, gegen Begleichung aller der Hundebetreuung zustehenden Zahlungsansprüche abgeholt wird, sind sich der Hundebesitzer und Kerstin Buchner (Betreiberin) darin einig, dass der Hund entweder im Tierheim abgegeben oder weiter vermittelt wird.
  8. Der Hundebesitzer willigt ein, das persönliche Daten von der Betreiberin für folgende Zwecke verarbeitet und gespeichert werden:
    • Zur Kontaktaufnahme
    • Zu Terminvereinbarungen über digitale Medien (SMS, Mail, Soziale Medien)
    • Zur Führung des gesetzlich vorgeschriebene Vormerkbuches
    Dieses muss drei Jahre aufbewahrt werden und, auf Verlangen, dem Amtstierarzt vorgelegt werden
    • Zur Verwendung von Fotos von Hunden auf der Webseite der Betreiberin.
  9. Diese Einwilligung kann jederzeit vom Hundebesitzer bei der Betreiberin widerrufen werden. Ein Widerruf hat zur Folge, dass ihre Daten gelöscht werden, berührt aber die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf nicht.
    Ausgenommen vom Widerruf sind Daten, die für das Vormerkbuch notwendig sind. Diese werden nach Ablauf der gesetzlichen Frist von drei Jahren gelöscht.